Bausparen dient u.a. der Bildung von Eigenkapital für die Schaffung von Wohneigentum, aber auch für andere Zwecke. Der eigentlich interessante Aspekt an einem Bausparvertrag ist, dass Sie sich günstige Darlehenszinsen reservieren können. Während Sie bei herkömmlichen Finanzierungen nicht wissen, wie sich der Darlehenszins nach 5 oder 10 Jahren entwickelt, sichern Sie sich bei einem Bausparvertrag bereits bei Vertragsabschluß einen günstigen Darlehenszins und haben während der gesamten Finanzierung Zinssicherheit. So kann es keine Überraschungen geben.
Dies ist insbesondere für den interessant, der bereits über eine Baufinanzierung verfügt, wo die Zinsbindung in einigen Jahren abläuft. Sparen Sie hier mit monatlichen Beträgen einen Bausparvertrag an, der nach Ende der Zinsbindung einen Teil der Finanzierung ablöst, das schafft Planungssicherheit.
Bausparverträge können auch mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) über den Arbeitgeber bespart werden. Über Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie können Sie unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Zulagen erhalten. Zusätzliche Zulagen sind bei dem Thema Wohn-Riester, der Alternative zu herkömmlichen staatlich geförderten Riester-Renten, möglich.
Nach einem aktuellen Urteil des BGH ist ein Bausparvertrag jedoch kein reiner Sparvertrag und kann seitens der Bausparkasse 10 Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden.
Lassen Sie sich doch von uns zu dem Thema beraten und verschaffen sich einen Überblick über die 30 Bausparkassen mit ihren Stärken und Schwächen. Wir finden die Bausparkasse, die zu Ihnen und Ihren Wünschen und Zielen paßt.
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