Heck Beratung

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Betriebliche Altersvorsorge...

 

 

Die BAV  gewinnt immer mehr an Bedeutung und gehört aufgrund der Ersparnis von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in das Konzept eines jeden Arbeitnehmers und insbesondere in das Portefeuille eines jeden Geschäftsführers. Steuerfrei Unternehmensgewinne in das eigene Eigentum zu überführen, geht nur so.

 

Lassen Sie sich von uns beraten.

 

Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf eine sogenannte Gehaltsumwandlung, bei der Teile des Gehaltes steuer- und sozialversicherungsfrei bis maximal 8% der Beitragsbemessungsgrenze (seit 2019)  in eine Betriebliche Altersversorgung (BAV) umgewandelt werden. Für das Jahr 2022 liegt diese Grenze bei jährlich 6.768 €. Der bisherige steuerfreie, zusätzliche Höchstbetrag von 1.800 € wurde 2018 abgeschafft.

Dabei spart man erhebliche Beiträge, da bei einer Gehaltsumwandlung etwa die Hälfte des Monatsbeitrages durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wird. Dadurch schichtet man im Laufe eines Arbeitslebens mehrere 10.000 € Steuern und auch Sozialversicherungsbeiträge in das eigene Vermögen um. Darüber hinaus spart nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitgeber. So sind sämtliche Beiträge zur BAV als Betriebsausgabe steuerlich voll abzugsfähig und mindern so den steuerpflichtigen Gewinn. Das Unternehmen spart dadurch Körperschaft- und Gewerbesteuer. Bei einer Pensionszusage wirken Pensionsrückstellungen und die Prämien für die obligatorische Rückdeckungsversicherung steuermindernd. Bei der BAV gewinnen also alle Beteiligten, insbesondere der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber seine Ersparnis aus der Sozialversicherung als Arbeitgeber-Anteil an seine Angestellten auskehrt. Weiterhin ist die BAV insolvenz- und Hartz-IV-sicher, und zwar in unbegrenzter Höhe.

Der Arbeitgeber wählt sogenannten Durchführungsweg wählen. Er kann dabei zwischen Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktzusage oder Arbeitszeitkontenmodelle wählen. Darüber hinaus wählt er den Anbieter. Der Arbeitnehmer kann eine Direktversicherung verlangen, wenn er mit dem vom Arbeitgeber gewählten Durchführungsweg nicht einverstanden ist. Weiterhin kann das finanzielle Risiko der Berufsunfähigkeit über eine Zusatzversicherung abgesichert werden.

Wir beraten Ihr Unternehmen, aber auch Privatpersonen, unabhängig und allumfassend zu diesem Thema. Gerade Firmen sollten ihre Belegschaft informieren und diese Beratung in der Personalakte dokumentieren, um eventuelle Schadenersatzansprüche aus einer Nichtinformation der Mitarbeiter abwehren zu können. Wir stellen Sie durch die Beratung und der Protokollierung von dieser Haftung frei. Einkalkulieren muß man auch, dass eine Betriebsrente nachgelagert besteuert wird und oft auch Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Arbeitnehmer sollten auch BAV und Riester nicht kombinieren, um nicht Krankenversicherungsbeiträge doppelt zahlen zu müssen. Hier schafft unsere Beratung Klarheit und findet für Sie den optimalen Mix. 

Bei Fragen rufen Sie uns an oder schicken uns eine Mail. Eine Präsentation finden Sie hier.